Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Kaufvertrag kommt durch ausdrückliche oder konkludente Annahme eines Angebotes zu Stande mit Frau Margit Strolz-Denz, Knie 23, 6850 Dornbirn Stande.

2. ERFÜLLUNG UND GERICHTSSTAND
a) Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Lieferung ist der Standort des Lieferanten.
b) Vereinbarte Lieferfristen und Termine gelten vorbehaltlich unverschuldeter, unvorhergesehener und unüberwindlicher Hindernisse, insbesondere in Fällen höherer Gewalt; dies gilt auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Die Lieferfrist wird in all diesen Fällen automatisch angemessen verlängert, Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer aus diesem Titel nicht zu.
c) Bei Lieferverzug steht dem Käufer das Rücktrittsrecht erst nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist zu. Handelt es sich um ein vereinbartes Fixgeschäft, steht der Rücktritt mit sofortiger Wirkung zu.

3. PREISE
Die Preise gelten ab Lager des Verkäufers ausschließlich Mehrwertsteuer. Ist nicht anderes vereinbart, gilt der Edelmetallpreis am Tag der Lieferung.

4. LIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers und auf Risiko des Versenders. Der Versand erfolgt, ordnungsgemäß versichert, soweit keine besonderen Anweisungen des Käufers vorliegen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Im Falle eines Schadenseintrittes während der Zeit, in der sich eine Kommissionsware oder eine Auswahllieferung in der Gewahrsame des Bestellers befindet, haftet dieser bei Verletzung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Kosten der Auslieferung gehen bei Geschäftsfällen aller Art, auch bei vereinbarten Ansichts- oder Auswahllieferung, zu Lasten des Käufers und sind nicht Gegenstand eines Rabattes oder eines Kassaskontos.

5. ZAHLUNG
Es gilt: alle Preise verstehen sich als Fixpreise (kein Abzug von Skonto o.ä).

6. EIGENTUMSVORBEHALT
An den übergebenen Waren bleibt das Eigentumsrecht der Lieferfirma bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.

7. KOMMISSIONS-, KONSIGNATIONS-, ANSICHTS- UND AUSWAHLLIEFERUNGEN
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht ist die Lieferfirma bei Auswahl- oder Kommissionsgeschäften auch ohne Gewährung einer Nachfrist berechtigt, unter gleichzeitiger Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag, ihre Ware zurückzufordern. Bei Konsignations-, Ansichts- und Auswahllieferungen haftet der Warenempfänger für die Einhaltung der festgesetzten Erledigungsfrist. Für den Fall einer Überschreitung der Erledigungsfrist vereinbaren Besteller und Lieferfirma den Übergang der Vereinbarung über die Kommissions- oder Auswahllieferung in einen Kaufvertrag. Im Falle einer Pfändung gelieferter Waren beim Käufer ist dieser verpflichtet, das Vollstreckungsorgan auf den Eigentumsvorbehalt der Lieferfirma hinzuweisen und seine Anmerkung im Pfändungsprotokoll zu begehren. Überdies hat der Käufer die Lieferfirma zur Wahrung ihrer Rechte unverzüglich von der vollzogenen Pfändung zu verständigen.

8. REKLAMATION DES WARENEMPFÄNGERS
Mängelrügen und andere Reklamationen hat der Warenempfänger unverzüglich ab Erhalt der Lieferung vorzubringen, soferne deren Ursache in dieser Frist bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entdeckbar ist.

9. GESCHÄFTE MIT MATERIALANLIEFERUNG
Die mit der Erfüllung der Anlieferungspflicht hinsichtlich des Fertigungsmateriales erforderlichen Maßnahmen obliegen dem Käufer.

10. VERZUGSFOLGEN
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine oder Anlieferungsfristen von Fertigungsmaterial durch den Warenempfänger werden diesem Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat verrechnet. Der Käufer haftet gegenüber der Lieferfirma überdies für alle Nachteile und Schäden, die ihr durch die schuldhafte Nichterfüllung irgendeiner Vertragsbedingung entstanden sind; so insbesondere auch für die Kosten einer außergerichtlichen Mahnung und Eintreibung.

11. VERTRAGSGELTUNG
Die vorstehenden Vertragsbedingungen als solche behalten ihre Wirksamkeit auch wenn einzelne Punkte daraus geändert oder unwirksam werden.

12. RECHTSWAHL
Es gilt österreichisches Recht.

AGB Version vom 30.07.2018 V.1.1